Yoga und die Anerkennung durch Krankenkassen?
Was sagt die Krankenkassenbezuschussung über die Qualität des Yoga-Lehrers/ der Yoga-Lehrerin?
Nichts! :-) Oder nicht so viel wie manchmal gedacht! Es prüfen keine ausgebildeten Yoga-Lehrer persönlich den Yoga-Unterricht!
Ich habe eine von meinem Yoga-LehrerInnen-Berufsverband grundsätzlich anerkannte 200-Stunden -Ausbildung im Sivananda-Yoga (BYV), das sind zuerst die Grundlagen einer Anerkennung und da liege ich mit meiner insgesamt dreijährigen Yoga-Ausbildung bei über 500 Stunden inklusive "Yoga-Therapie", Yoga-Philosophie und pädagogischer und psychologischer Grundausbildung darüber.
Yoga-Einzelunterricht wird nicht bezuschusst....
Bis vor einiger Zeit, erhielten manche meiner Kursteilnehmer/innen einen Zuschuss von ihrer Krankenkasse -aufgrund einer Einzelfallprüfung (dazu waren die Kassen verpflichtet). Es gibt (immer wieder einmal) Neuerungen bezüglich einer Ankerkennung von Yoga-Kursen. Krankenkassen prüfen auch nicht selbst, sondern seit einiger Zeit die "Zentrale Prüfstelle Prävention".
Einzel-Unterricht wird grundsätzlich nicht (mehr) bezuschusst.
(Mein) Yoga passt in kein "Konzept"!
Yoga-Kurse die von Krankenkassen bezuschusst werden, sind kein individueller Unterricht, sondern unterliegen einer "bestimmten Norm" (Unterrichtsinhalte, Unterrichtszeit, Kursdauer). Es wird auch nur "Hatha-Yoga" bezuschusst!
Meine Yogastunden erfüllen keine Norm! Jeder Mensch ist anders und daher ist und bleibt mein Yoga-Unterricht für jeden individuell angepasst.
Yoga kostet Geld?!
Wenn dir die Bezahlung/Bezuschussung der Krankenkasse aus "finanziellen Gründen" wichtig ist, möchte ich darauf hinweisen, dass nur max. 2 Kurse pro Jahr bezuschusst werden. Manchmal auch nur einmal im Jahr! Grundsätzlich fühle ich mich verpflichtet, dass jeder sich "einen Yoga-Kurs" leisten kann. Wir finden sicher eine Lösung.
Viel Kritik zu der Zentralen Prüfstelle Prävention. Das Deutsche Ärzteblatt betitelt es als "Bürokratiemonster ohne Qualitätsgewinn"